Reisen bildet. Diese altbekannte Einsicht konnte ich in den letzen Tagen wieder einmal am eigenen Leibe erfahren. Bei einem Kurztrip in die USA hatte ich eine Begegnung, die mich akzeptierte “Wahrheiten” in Frage stellen ließ.
Diese bis dahin unbezweifelt Wahrheit war, daß in den USA das Recht ausgeufert ist: zu unübersichtlich, zu viele Rechtsanwälte und aus alle dem resultierender unglaublicher Blödsinn (z.Bsp. 1 Mio. Dollar Schadensersatz für heißen Kaffee auf der Hose….) - und daß das Rechtswesen in Europe mit seinem stärker kodifiezierten Recht (…bis auf England natürlich) diesem Grundprinzip überlegen sei.
Aber wie das Leben so spielt: ab und zu müssen sich als Wahrheiten akzeptierte Hypothesen einem Test stellen. Dieser Test kam so zustande: ziemlich jetlagged kam ich in San Francisco an. Bevor ich im Hotel eincheckte, wollte ich noch einen schnellen Einkaufstrip starten.
Direkt in der Nähe von Hotel und Flughafen befindet sich der Ort Belingame - daß dieser auch über einen Apple-Store verfügt, machte ihn nicht unbedingt uninteressanter für mich. Nach einem kurzen Einkaufstrip durch die eher beschauliche Main Street USA sah ich zufällig ein japanisches Sushi-Restaurant. Die Aussicht auf guten Sushi anstelle standardisierter Hotelkost ließ mich nicht lange zögern
Die erste Überraschung: nicht die von Europäern gefürchtete aufgesetzte Ami-Freundlichkeit des Personals erwartete mich dort - vielmehr kam ich ganz beiläufig mit den benachbarten Gästen des Restaurants in sehr interessante Gespräche.
Besonders interessant war schließlich das Gespräch mit einem wohl frisch verheiraten Pärchen, wobei es sich bei beiden um Rechtsanwälte handelts. Er was Amerikaner während sie Ungarin war und begeistert von ihrer Zeit bei Bertelsmann in Gütersloh erzählte. Halt eine kleine Welt.
Jetzt kommen wir aber langsam zum Knackpunkt der ganzen Sache: ich war überrascht, als er mir erklärte, daß einer der Hauptvorteile des amerikanischen Rechtssystems gegenüber demjenigen in Kontinentaleuropa in dem sehr entwickelten und ausdifferenzierten “Tort”-System läge.
Dieses System behandelt im weiteren Sinne das Recht um Schadensersatzansprüche - und ist damit ursächlich für die von mir bis dato beschmunzelten Ausuferungen des Rechtes auf Schadensersatz (anderes Beispiel: ein gestoppter Aufzug, der für einen Insassen zu einem gebrochenen Bein führte, führte zu einer hohen Schadensersatzforderung gegen den Stromlieferanten.)
Seine pro-Argument lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In Europa ist es fast unmöglich, gegen durch Machtmißbrauch großer Firmen (oder des Staates) entstandene Schäden als einzelner vorzugehen. Sammelklagen gibt es nicht - und der einzelne findet sich meist hoffnungslos unterlegen den Experten ganzer Rechtsabteilungen gegenüber.
Bis hierhin wäre das nur ein Argument pro Sammelklagen.
Er brachte aber ein weiteres Argument: stellen wir uns vor, jemand wird in Folge fehlender oder mangelhafter Abesperrungen vor eine U-Bahn oder Straßenbahn gedrängt und schwer verletzt. Wie hoch werden die Erfolgsaussichten sein, die Stadt, das Land oder wen auch immer, der verantwortlich ist für den Nahverkehr, auf einen Schadensersatz zu verklagen, der die tatsächlichen, lebenslagen Invaliditätskosten decken könnte ?
Mein Gegenargument war natürlich: dafür haben wir ja eine soziale Absicherung ! Auch wenn evtl. kein Schadensersatz von demjenigen, der im ursächlichen Sinne verantwortlich ist, gezahlt wird, so bleibt das betroffene Individuum doch nicht alleine im Regen stehen.
Aber im gleichen Moment, in dem ich diese Argumente vorbrachte, wurde mir auch gleich deren schaler Beigesschmack offenbar - der im übrigen auch gleich von meinem Gegenüber offengelegt wurde:
Den der Europäische Ansatz orientiert sich nicht an Ursache-Wirkung-Beziehungen und führt daher leichter zu Mißbrauch - und dies auf beiden Seiten: einerseits auf Seite der Schädigenden, denn sie können sich länger ihrer Verantwortung entziehen, denn die Kosten ihres Verhaltens werden in Form von Sozialbeiträgen der Allgemeinheit aufgebürdet; aber andererseits auch auf seiten der vermeintlich Geschädigten: denn ein solches System ist letztlich nichts anderes wie eine große Risiko-Versicherung: der Beitragszahler zahlt zur Absicherung seiner Lebensrisiken seinen Beitrag zum Sozialstaatssystem anstatt sich erst im Eintrittsfall direkt am Verursacher der Schädigung schadlos zu halten.
Da die Fülle der abzudeckenden Risiken im Prinzip unendlich ist, ist auch der Beitrag entsprechend hoch - und damit das einhergehende Phänomen des Versicherungsbetruges. Wenn ich mich schon den Beiträgen nicht entziehen kann, dann will ich wenigstens Leistungen in gleicher, oder besser, in größerer Höhe beziehen !
Zusammenfassen also: mir wurde plötzlich bewußt, in welchem Maße unser Sozialstaatsprinzip eine dem Kausalitätsprinzip entrückte Umverteilungsmaschinerie mit aller sich daraus ergebender Ineffizienz geworden ist.
Gewiß: auch im amerikanischen Prinzip kann es zu Ineffizienzen kommen, z.Bsp. durch ausufernde Rechtskosten für mehr und bessere Anwälte; doch der Einzelne kann dem entgegenwirken durch die oben erwähnten Sammelklagen, die es erlauben, Verbrauchermacht zu konzentrieren.
Der Vorteil des amerikanischen “tort”-Systems liegt einfach in der höheren Flexibilität gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen durch stringentes Durchhalten des Kausalitätsprinzips: Es entstehen nicht permanent Kosten durch Umverteilung, sondern nur dann, wenn auch geschädigt wurde. Und diese Kosten sind von demjenigen zu tragen, der sie verursacht hat. Das führt gleichzeitig dazu, daß (a) nur konkrete Probleme gelöst werden, (b) die Lösung dieser Probleme dorthin zurückdelegiert wird, wo am ehesten zu vermuten ist, daß sie sinnvoll beseitigt werden können (nämlich beim Verursacher selber) und (c) daß, vermutlich der wichtigste Aspekt, ein großes Interesse des Verursachers am Abstellen des Problems besteht (…nämlich um zukünftige Schadensersatzansprüche zu vermeiden).
Während also das europäische System sich einmal mehr der Gießkanne bedient um vermeintlich jeden von wesentlichen Risiken freizustellen (damit aber auch gleichzeitig die Verursacher von Schäden von ihrer Verantwortung freistellt), schafft daß US-System keinen derartigen umfassenden Schutz. Stattdessen schafft es dem Einzelnen Mittel und Wege, sich mittels des Rechtssystems an demjenigen schadlos zu halten, der ganz konkret ihm einen Schaden zugefügt hat.
Dieser eher einzelfallbezogene Ansatz widerspricht dem europäischen Wunsch nach abstrakten, allgemeingültigen Kodifizierungen für alle Lebensfälle - allerdings macht dieser Einzelfallbezug das US-System besonders anpassungsfähig gegenüber demjenigen Wandel, der vielleicht von der Kodifizierung des Europäischen Rechts übersehen wurde.
Ich hätte nicht gedacht, daß ein wenig Nachdenken mich so schnell dazu bringen kann, meine bisherigen Ansichten zu einem wichtigen Teil des amerikanischen und eurpäischen Rechtssystems über Bord zu werfen - aber ich würde heute “amerikanischere” Verhältnisse bei Schadensersatzansprüchen durchaus begrüßen.